Ab 2020 gilt wieder die Meisterpflicht für Parkettleger

Seit Langem kämpfte der Handwerksverband für einen Meisterzwang – ab dem Jahr 2020 kehrt er für 12 Berufe wieder zurück. U. a. für uns als Parkettleger besteht jetzt Meisterpflicht! Ziel der Gesetzesänderung ist, eine bessere Ausbildung der Handwerker sicherzustellen sowie den Schutz für Ihr Leben und Ihre Gesundheit sicherzustellen. Die Handwerkskunden sollen hiervon zudem profitieren, indem sie bessere Handwerksqualität erhalten. Eine Selbstverständlichkeit, wie wir finden! Die Firma ZWEIK ist bereits seit vielen Jahren zertifizierter Meisterbetrieb für Bodenbeläge und bietet Ihnen eine gewohnt hohe Qualität bei der Beratung und Verlegung von Fußbodenbelägen in und um Hockenheim.

Bundesrat billigt Meisterpflicht für zwölf Gewerke

Der Bundesrat hat am 29. November den „Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ gebilligt. Er sieht die Wiedereinführung der Meisterpflicht für insgesamt zwölf Gewerke vor, darunter auch ZWEIK als Parkettleger. Für bestehende Betriebe in den bisher zulassungsfreien Handwerken soll Bestandsschutz bis zum Inhaberwechsel gelten. Eine Eintragung in die jeweiligen Handwerksrollen wird von Amts wegen vorgenommen.