Stellenangebot Bodenleger:in / Parkettleger:in

Die ZWEIK GmbH sucht ab sofort einen Bodenleger / Parkettleger (m/w/d) in Hockenheim. Wenn Sie auf der Suche nach einem tollen Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen Aufgaben und guter Arbeitsatmosphäre sind, dann ist dieses Stellenangebot genau das richtige für Sie!

Stellenangebot Bodenleger:in / Parkettleger:in in Mannheim

Das bieten wir Ihnen:

  • Übertarifliche Bezahlung
  • Übertariflicher Urlaub
  • Nette, motivierte Kolleg:innen
  • Gute Sozialleistungen
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Arbeit mit modernster Technik und top Produkten

Das werden Ihre Aufgaben als Bodenleger sein:

  • Vorbereitung der Verlegearbeiten
  • Verlegen verschiedener Bodenbeläge (Parkett / Laminat / Teppich / Kork / Linoleum)
  • Sanieren von Treppen
  • Schleifen und Renovieren von Parkett

Das sollten Sie mitbringen:

  • Ausbildung zum Parkett- oder Bodenleger
  • Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
  • Einen Führerschein
  • Umsichtiges, zuverlässiges Arbeiten

Arbeitszeiten: 40 Stunden/Woche, Montag bis Freitag
Standort: Hockenheim und Umgebung (Rhein-Neckar-Kreis)

Jetzt als Bodenleger:in / Parkettleger:in bewerben

Klingt das nach Ihrem Traumjob? Dann freuen wir uns, Sie schon bald in unserem Team begrüßen zu dürfen.
Bewerben Sie sich jetzt unter: bodenleger@zweik.com

Übrigens, wir bilden auch aus!

Als langjähriger Ausbildungsbetrieb bietet die Firma ZWEIK im kommenden Ausbildungsjahr interessierten Nachwuchstalenten die Ausbildung zum Parkett- und Bodenleger:in an! Jetzt zum Stellenangebot » Ausbildung Parkett- und Bodenleger Hockenheim.

Bewerbung über Online-Kontaktmöglichkeit:

Nutzen Sie im Rahmen einer Bewerbung unsere Online-Kontaktmöglichkeit, so werden die uns von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Bewerbung werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag verarbeitet. Sollte es jedoch nicht zu einem Abschluss eines Arbeitsvertrages kommen, werden Ihre Daten spätestens nach 6 Monaten gelöscht/entsorgt.

Die Rechtsgrundlage bietet die DSGVO.